ein Kampf in zahllosen Akten. Die Protagonisten und die ewigen Antagonisten stehen sich im finalen Kampf zwischen reiner Haut und dem Farbsprektrum (bald ohne Grün und Blau) gegenüber, wetzen die Nadeln und jeder sieht sich im Recht. Dürfen Tätowierer (in Bayern) ab 08.03.2021 wieder arbeiten?
Landauf, Landab jubeln die Tätowierer, dass diese endlich wieder arbeiten dürfen und nicht mehr von der Hand in den Mund oder von HartzIV oder November- Dezemberhilfen, Überbrückungsgeldern, Neustarthilfen und ähnlichen, schwierig zu beantragenden und teilweise zu niedrigen Sätzen irgendwie über die Runden kommen müssen. Wie auch hunderte andere Branchen, Einzelhändler, Dienstleister. Da sitzen viele im selben Boot.
Nun kam auf der letzten Pressekonferenz nach der Bund-Länder Konferenz der Ministerpräsidenten, der Bundeskanzlerin, etc. die Matrix ins Spiel, nach der die körpernahen Dienstleistungen, ohne Unterschiede wieder öffnen dürften. Abhängig von der Inzidenz mit mehr oder weniger Auflagen. Jedoch Bundesweit und ab 08.03.2021. Soweit so gut.
Ob das nun ein Bordell, Prositutionsstätte, Massagepraxis, Tätowierer, Piercer, … ist, wird hier nicht unterschieden. Körpernah ist nunmal körpernah .. so mit anfassen eben .. ohne Küssen, das kostet extra. Auch beim Tätowierer.
Nun poltert leider so manches Gesundheitsamt mit einer „brandaktuellen“ Positivliste vom 04.03.2021 in die Parade der Feiernden und versaut die Stmmung. Darin heisst es „..Grundsätzlich gilt: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt…. Tattoostudios..„
Also doch wieder, aus die Maus? Nicht so ganz. Denn diese FAQ, die ja weder rechtsverbindlich noch vollständig ist, erläutert die 11. BayIfSMV, welche bis einschliesslich 07.03.2021, jedoch nicht darüber hinaus gültig ist.
Sollte nun bis 08.03.2021 keine 12. BayIfSMV in Kraft treten, es keine Regelung ausser der Öffnungsmatrix geben, so liegt nahe, dass man sich genau daran und nicht an „es könnte aber sein, dass es anders gedacht wäre“ orientieren kann.
[Update 05.03.2021 – Zur Corona Debatte im bayerischen Landtag]
- MP Söder warnt vor Mutationen, die aktuell auf dem Vormarsch sind
- 2. Welle sei überstanden, jedoch beginnt bereits die 3. Welle mit den Mutanten
- r-Wert sei gesunken, jedoch sei immer noch wichtig Verhältnismässigkeiten zu beachten
- öffnen ohne Begleitkonzept sei „Blindflug“, nur öffnen wo es „die Zahlen hergeben“
- „Vorsicht muss mit Vertrauen einhergehen“.
- System muss mit „Notbremsen“ arbeiten, ein Coronaschutzsystem mit Matrix auf Basis von Zahlen
- Die Inzidenz ist der verlässlichste Wert, nicht warten auf Krankenhausbelegungszahlen
- Härtefallfonds, Wirtschaftshilfen .. die Sorgen der Menschen erst nehmen
- Bei steigenden Zahlen nach den geplanten Öffnungen wird wieder konsequent gegengesteuert und Schliessungen sind dann die logische Folge
- „Freitesten für 24h“
- Osterurlaub > keine seriöse Aussage möglich.
- Es gilt „die neue Infektionsschutzverordnung„
Tja, da ist sie wieder, die „neue“ Verordnung. Diese findet bereits Erwähnung im Pressebericht der letzten Kabinettssitzung „In einer neuen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) wird mit Geltung ab dem 8. März 2021 und bis einschließlich 28. März 2021 Folgendes geregelt:“
Was fehlt, ist die 12. BayIfSMV an sich. Solange diese nicht veröffentlicht und in Kraft getreten ist, bleibt Spekulation. Noch aber tagt der Bayrische Landtag und versucht darüber Einigkeit zu erlangen. Seit fast 4 Stunden läuft die Debatte und erst wenn das alles durch ist, die Entscheidungen gefallen, die Abstimmungen vollzogen, dann, ja dann gibt es eine neue Verordnung.
Mal sehen wann diese in der Verkündung ist…
Ein Kommentar