jedenfalls liest es sich so, wenn man die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BaylfSMV) / 2126-1-16-G liest. Ein pdf davon fand sich auf der Seite der Handwerkskammer Schwaben. Aber.. diese ich noch nicht veröffentlicht. Vor der offiziellen Bekanntmachung, gilt diese nicht. Weder vor und auch nicht nach dem 08.03.2021. Es ist
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Bayern und die Tattoostudios …
ein Kampf in zahllosen Akten. Die Protagonisten und die ewigen Antagonisten stehen sich im finalen Kampf zwischen reiner Haut und dem Farbsprektrum (bald ohne Grün und Blau) gegenüber, wetzen die Nadeln und jeder sieht sich im Recht. Dürfen Tätowierer (in Bayern) ab 08.03.2021 wieder arbeiten? Landauf, Landab jubeln die Tätowierer,